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Wie steht es um ungarische Haftbedingungen ?

18. Mrz 2020 News

Nach einer Verfügung des OLG Nürnberg vom 23. Dezember 2019 können mit der künftigen Überführung von Gefangenen nach Ungarn besonderen Auflagen von Haftbedingungen verbunden werden.

In einem Auslieferungsverfahren eines ungarischen Gefangenen in Deutschland an Ungarn wurde erörtert, dass dies wegen der Überfüllung des ungarischen Gefängnissystems ein Verstoß gegen die öffentlichen Ordnung darstelle und daher die Übergabe abgelehnt werden müsse.

Die Staatsanwaltschaft daher wurde angewiesen, eine genaue Untersuchung zum Zustand ungarischer Haftbedingungen durchzuführen. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die deutschen Behörden, nach Auslieferung des Gefangenen, den Zustand seiner Inhaftierung überprüfen sollten.

Dieser Fall stellt einen Präzedenzfall dar, da die Übergabe innerhalb der Europäischen Union ein fast vollständig entpolitisierter und automatisierter Prozess ist. Wenn ein Mitgliedstaat die Rechtsstaatlichkeit eines anderen Mitgliedstaats prüft, wird das grundlegende Vertrauen dieses Staates untergraben.

Angesichts unserer vorgebrachten Argumente ist es in diesem Fall jedoch erforderlich, die Situation in ungarischen Gefängnissen zu untersuchen, nachdem Ungarn dem Europarat unter anderem keine Berichte über die Haftbedingungen vorgelegt hatte.

Unsere Kanzlei fungierte in diesem Fall als Verteidiger des ungarischen Betroffenen.

 

 

 

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